Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Immobilien & Investments UG

1. Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Immobilien & Investments UG (haftungsbeschränkt) an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/ Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

2. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Immobilien & Investments UG (haftungsbeschränkt) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

3. Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im übrigen haftet die Immobilien & Investments UG (haftungsbeschränkt) nur bei Vorsatz, großer Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Maklervertrag / Beauftragung
Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder durch von uns erteilte Auskünfte zustande.

5. Entstehen eines Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt dieser über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nicht wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt). Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechtes erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

6. Rückfrageklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Immobilien & Investments UG (haftungsbeschränkt) rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

7. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen, die auf den bestehenden Maklervertrag zurückzuführen sind.

8. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unsere Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit der unsererseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig. Der Zahlungspflichtige kommt nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet. Verzugszinsen werden nach 30 Tagen geltend gemacht.

9. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Sätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart. Alle Provisionssätze verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.


a) Kauf
Bei An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie bei übertragung von Gesellschaftsrechnen errechnet sich die vom Käufer auf den erzielten Gesamtkaufpreis zu zahlende Provision wie folgt:

Kaufpreis bis € 5,0 Mio. 5 % zzgl. 19% MwSt.
Kaufpreis von € 5,0 Mio. bis € 10,0 Mio. 4 % zzgl. 19% MwSt.
Kaufpreis von € 10,0 Mio. bis 30,0 Mio. 3 % zzgl. 19% MwSt.
Kaufpreis über € 30,0 Mio. 2 % zzgl. 19% MwSt.

b) Miete
Wohnwirtschaftliche Mietverträge: 2 Nettomonatsmieten zzgl. 19% MwSt. zahlbar vom Mieter. Gewerbliche Mietverträge gestaffelt nach der Laufzeit des Mietvertrages: Bei einer Laufzeit unter 5 Jahren 3 Nettomonatsmieten zzgl. 19% MwSt. zahlbar vom Mieter über 5 Jahren 3% der 10-fachen Jahresnettomiete zzgl. 19% MwSt. zahlbar vom Mieter

10. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben in unseren Angeboten / Exposés können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleiben vorbehalten.

11. Weitergabe
Unsere Nachweis- und Vermittlungstätigkeit, Exposés, Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den adressierten Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung sind Sie als Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlertätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

12. Vorkenntnis
Ist Ihnen das von uns nachgewiesene Objekt bzw. die von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises / Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, sind Sie in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das von uns nachgewiesene Objekt verpflichtet an uns eine Provision auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.

13. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig zu werden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Handelt es sich auch bei unseren Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Hanau am Main vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

Stand: 01. August 2013